Im Jahr 1652 teilte Johann Georg I. das sächsische Territorium unter seinen vier Söhnen. Diese Entscheidung führte zur Schaffung des Herzogtums Sachsen-Merseburg, das von Christian I. geführt wurde. Der kurfürstliche Erbteil wurde also aufgeteilt, und Merseburg wurde damit ein selbstständiges Herzogtum.
Christian I., der dritte Sohn des Kurfürsten, zeigte ein starkes Engagement für den Wiederaufbau nach den verheerenden Folgen des Dreißigjährigen Krieges. Besonders die Verwaltung und Finanzstruktur des neu geschaffenen Herzogtums waren große Herausforderungen. Die Erhebung von Steuern und die genaue Erfassung des Landesvermögens waren nach den Zerstörungen des Krieges und der politischen Neuordnung ein zentrales Anliegen. Die fehlenden „genauen Übersichten“ über das Land und die finanziellen Verhältnisse erschwerten diese Aufgabe erheblich.
Die Teilung des Territoriums wurde durch das Testament des Kurfürsten Johann Georg I. vom 20. Juli 1652 festgelegt, aber die Umsetzung stieß auf Widerstand, insbesondere von den Landständen. Diese konnten sich nur schwer mit der Aufteilung und den neuen politischen Verhältnissen anfreunden, was zu Spannungen führte.
Der „Freundbrüderliche Hauptvergleich“ vom 22. April 1657 in Dresden stellte dann das endgültige Ergebnis dieser Teilung dar. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen politischen Akt, der das Verhältnis zwischen den Brüdern und den Landständen regelte, um den Frieden und die Stabilität im neuen sächsischen Herzogtum zu sichern.
Dabei kamen die Stiftslande des Hochstifts Merseburg mit dem „Küchenamt“ sowie den Ämtern, Städten und Schlössern Bad Lauchstädt, Schkeuditz, Lützen und Zwenkau sowie ein erbländischer Teil mit Brehna, Zörbig, Dobrilugk und Finsterwalde und die Markgrafschaft Niederlausitz, einschließlich der Städte und Schlösser Lübben, Doberlug, Finsterwalde, Guben, Luckau, Calau und Spremberg, als wettinische Sekundogenitur an Christian, der damit erster Herzog von Sachsen-Merseburg wurde.
Nach dem Aussterben der Bibersteiner am 9. Januar 1668 fiel zudem die Herrschaft Forst nebst Stadt, Schloss und allen südlich davon gelegenen Kammer- und Vasallendörfern, also auch Döbern an Kursachsen, das im Zuge des Teilungsprozesses vom 11. August desselben Jahres diese Gebiete ebenfalls an Sachsen-Merseburg abtrat. Die nachträglich 1660 erhaltenen Ämter Delitzsch, Bitterfeld und Zörbig musste er 1681 wieder an den Kurstaat abtreten.