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„Rabauken-Jäger“ ist keine Beleidigung
Hannoversche Allgemeine In Mecklenburg-Vorpommern muss ein Jäger damit leben, dass er von einem Journalisten als „Rabauke“ bezeichnet wurde. Das Oberlandesgericht Rostock sieht darin keine Beleidigung. Rostock 54.0924406 12.0991466. Rostock Mehr Infos. Gericht: „Rabauken-Jäger“ ist keine BeleidigungNDR.de Urteil zu Rabauken-Jäger: Der beleidigte WaidmannFAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung „Rabauken-Jäger“-Fall: Gericht spricht Redakteur freiDIE WELT |
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