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Bundesverfassungsgericht: Hartz IV darf sich nach Einkommen der Eltern bemessen – ZEIT ONLINE


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Bundesverfassungsgericht: Hartz IV darf sich nach Einkommen der Eltern bemessen
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Wer mit Familienangehörigen zusammenwohnt, bekommt weniger Hartz IV. Das Einkommen der Eltern kann demnach mindernd auf die Höhe der Leistungen angerechnet werden. 7. September 2016, 13:24 Uhr Quelle: ZEIt ONLINE, AFP, dpa, cz. hartz, iv …
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