Als Kurfürst Johann Georg von Sachsen 1652 das Land unter seinen vier Söhne aufteilte, wurde das ehemalige Stift Merseburg zum selbstständigen Herzogtum Sachsen-Merseburg umgebildet. Christian I. (dritte Sohn des Kurfürsten, genannt „Christian der Ältere“) bemühte sich, die Schäden des 30jährigen Krieges zu beheben. Für die Verwaltung der Ländereien, insbesondere die Erfassung der Steuern, fehlten ihm genaue Übersichten.
Im Testament vom 20. Juli 1652 verfügte sein Vater die Teilung des albertinischen Territoriums, die von den zur Beerdigung des kurfürstlichen Vaters am 27. Januar 1657 angereisten Brüdern im „Freundbrüderlichen Hauptvergleich“ gegen den Widerstand der Landstände am 22. April 1657 in Dresden vollzogen wurde. Dabei kamen die Stiftslande des Hochstifts Merseburg mit dem „Küchenamt“ sowie den Ämtern, Städten und Schlössern Bad Lauchstädt, Schkeuditz, Lützen und Zwenkau sowie ein erbländischer Teil mit Brehna, Zörbig, Dobrilugk und Finsterwalde und die Markgrafschaft Niederlausitz, einschließlich der Städte und Schlösser Lübben, Doberlug, Finsterwalde, Guben, Luckau, Calau und Spremberg, als wettinische Sekundogenitur an Christian, der damit erster Herzog von Sachsen-Merseburg wurde. Nach dem Aussterben der Bibersteiner am 9. Januar 1668 fiel zudem die Herrschaft Forst nebst Stadt, Schloss und allen südlich davon gelegenen Kammer- und Vasallendörfern, also auch Döbern an Kursachsen, das im Zuge des Teilungsprozesses vom 11. August desselben Jahres diese Gebiete ebenfalls an Sachsen-Merseburg abtrat. Die nachträglich 1660 erhaltenen Ämter Delitzsch, Bitterfeld und Zörbig musste er 1681 wieder an den Kurstaat abtreten.