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Bundesverfassungsgericht: Hartz IV darf sich nach Einkommen der Eltern bemessen
ZEIT ONLINE Wer mit Familienangehörigen zusammenwohnt, bekommt weniger Hartz IV. Das Einkommen der Eltern kann demnach mindernd auf die Höhe der Leistungen angerechnet werden. 7. September 2016, 13:24 Uhr Quelle: ZEIt ONLINE, AFP, dpa, cz. hartz, iv … BVerfG-Urteil: Selbst kleines Einkommen von Angehören wird bei Hartz IV …t-online.de Hartz-IV-Kürzung für unter 25-Jährige zulässigtagesschau.de Hartz IV darf sich nach Einkommen von Familienangehörigen richtenDIE WELT n-tv.de NACHRICHTEN –neues deutschland –Sozialhilfe24.de –NOZ – Neue Osnabrücker Zeitung Alle 22 Artikel |
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